Öffnungszeiten:
Sie erreichen uns persönlich und telefonisch (05121/37991) in der Regel:
Mo. - Do.: 08:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr.
Fr. von 08:00 - 14:00 Uhr.
Behandlungstermine:
Wir sind eine Termin- bzw. Bestellpraxis, d.h. wir bestellen Sie zu bestimmten Zeiten zur Behandlung ein. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine langen Wartezeiten haben. Es erfordert, dass Sie pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen - denn wir haben das mit Ihnen vereinbarte Zeit Fenster ausschließlich für Sie und Ihre Behandlung reserviert.
Terminabsagen:
Vereinbarte Behandlungstermine sind mindestens 24h vorher abzusagen. Andernfalls müssen wir Ihnen diese privat in Rechnung stellen, wenn wir den Termin nicht wieder an einen anderen Patienten vergeben können (§ 615 BGB), da wir Ihnen dieses Zeit Fenster freigehalten haben, und wir durch Ihr Nichterscheinen einen finanziellen Ausfall haben. Das Ausfallhonorar, welches bei nicht fristgerechter Absage fällig wird, richtet sich nach dem Wert der verordneten Leistung. Diese Absageregelung gilt unabhängig vom Grund der Absage. Bitte kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, damit wir einen neuen Termin vereinbaren können.
Gültigkeit:
Die Behandlungen müssen innerhalb von 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Bei Rezepten von den Berufsgenossenschaften oder wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen wurden, müssen innerhalb von 7 Tagen ab dem Ausstellungsdatum erfolgen. Rezepte sind nicht quartalsabhängig.
Die durchgeführte Behandlung muss am Tag der Leistungsabgabe unterschriftlich bestätigt werden.
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Behandlungsfrequenz:
Bei der Behandlungsfrequenz muss die auf dem Rezept festgehaltene Frequenz eingehalten werden.
Rezeptänderung:
In manchen Fällen muss das Rezept korrigiert/geändert werden. Wir würden dann auf Sie zukommen und Sie bitten, das Rezept bis zum nächsten Termin durch Ihren Arzt/Ärztin korrigieren/ändern zu lassen.
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse müssen nach §32 SGB V pro Rezept eine Zuzahlung zu den Kosten ihrer Behandlung leisten. Diese Zuzahlung berechnet sich wie folgt: 10€ Rezeptgebühr (pro Rezept) plus 10% des Rezeptwertes. Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird von uns an die Krankenkasse abgeführt. Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig und kann bei uns nur per EC/Kreditkarte oder Rechnung bezahlt werden.
Von der gesetzlichen Zuzahlung ausgenommen sind:
- Patienten mit Nachweis durch Befreiungsausweis (bitte unaufgefordert vorlegen)
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Patienten der Berufsgenossenschaft
- Patienten mit freier Heilfürsorge
- privat Versicherte
- Selbstzahler
Praxis für Physiotherapie
Ulrich Zenke
Montag bis Donnerstag
8:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr
Freitag
8:00 - 14:00 Uhr
Außerdem Termine nach
besonderer Vereinbarung.